Gremien

Die ständigen Gremien des VfL 1886 e.V. Stuttgart-Kaltental sind der Vorstand und der Vereinsausschuss. Laut Satzung haben diese folgende Mitglieder und Aufgaben:

  1. Den Vorstand bilden
    – der 1.Vorsitzende
    – der 2.Vorsitzende
    – der Schatzmeister
  2. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. und 2.Vorsitzende und der Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch je zwei der genannten Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
  3. Der Vorstand erledigt alle laufenden Vereinsangelegenheiten. Er ist für alle Aufgaben zuständig, die nicht durch die Satzung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. Die Zuständigkeiten der einzelnen Vorstandsmitglieder sind in einem Geschäftsverteilungsplan geregelt.
  4. Der Vorstand ist berechtigt, Satzungsänderungen redaktioneller Art, die vom Registergericht oder von den Finanzbehörden verlangt werden, selbständig vorzunehmen.
  1. Dem Vereinsausschuss gehören an:
    – die Mitglieder des Vorstands
    – die Abteilungsleiter
    – der Schriftführer
    – die Referenten für Bau, Presse und Veranstaltungen
    – der Jugendleiter
    – der Jugendsprecher
  2. Der Vorstand kann zur Unterstützung des Vereinsausschusses in speziellen Sachfragen weitere Berater berufen.
  3. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Mitglieds kann der Vereinsausschuss bis zur nächsten Mitgliederversammlung ein neues Mitglied kommissarisch berufen.
  4. Sitzungen des Vereinsausschusses werden bei Bedarf, mindestens aber vierteljährlich durchgeführt und vom Vorstand einberufen. Sie werden von einem Mitglied des Vorstands geleitet und sind beschlussfähig, wenn mindestens 5 Mitglieder anwesend sind.
  5. Der Vereinsausschuss hat folgende Aufgaben:
    – Beschluss des vom Vorstand vorgelegten Haushaltsplans
    – Verwaltung des Vereinsvermögens
    – Beschluss der Ordnungen des Vereins mit Ausnahme der Jugendordnung
    – Genehmigung der Jugendordnung
    – Beschlüsse über die Gründung oder Auflösung von Abteilungen
    – Beschlüsse über gemeinsame Veranstaltungen geselliger oder sportlicher Art
    – Beschlüsse über Angelegenheiten, in denen der Vorstand eine Entscheidung des Vereinsausschusses verlangt
    Dazu kommen die bereits in § 3 Absatz 6 und § 4 Absatz 3 geregelten Aufgaben.
  6. Über die Beschlüsse des Vereinsausschusses wird ein Protokoll geführt, das vom Schriftführer und dem Sitzungsleiter unterzeichnet wird. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.