Mitgliedschaft
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Hier finden Sie alles über die Mitgliedschaft….
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Mitgliedschaft für den Gesamtverein | Beitrag |
---|---|
Einzelmitglied (älter als 18 Jahre) | 173 € |
Senior (65 Jahre und älter) | 97 € |
Ehepaar | 285 € |
Seniorenehepaar | 155 € |
Ehepaar, ein Ehepartner Senior | 231 € |
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre mit Elternmitgliedschaft | 0 € |
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre ohne Elternmitgliedschaft | 90 € |
Studenten, Auszubildende, Mitglieder im sozialen Jahr oder Bundesfreiwilligendienst bis zum 27. Lebensjahr | 90 € |
Zusatzmitgliedschaft Tennis | Zusatzbeitrag Tennis (Details) |
Mitglied (älter als 18 Jahre) | 116 € |
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre mit Elternmitgliedschaft in Abt. Tennis | 0 € |
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre ohne Elternmitgliedschaft in Abt. Tennis1) | 48 € |
Studenten, Schüler, Auszubildende, Mitglieder im sozialen Jahr oder Bundesfreiwilligendienst bis zum 27. Lebensjahr1) | 48 € |
1)Schnupperjahr: Im Kalenderjahr des Beitritts in die Abteilung Tennis wird der Zusatzbeitrag für Jugendliche, Studenten etc. nicht erhoben. |
Weiterführende Informationen
- Die Mitgliedsbeiträge wurden in der Mitgliederversammlung am 16. Februar 2024 beschlossen.
- Senior ist, wer im Beitragsjahr 65 Jahre alt wird oder älter ist.
- Kinder, von denen ein Elternteil Mitglied ist, sind bis zum 18. Lebensjahr beitragsfrei. Danach wird automatisch der volle Mitgliedsbeitrag erhoben.
- Als Student (etc.) gilt, wer bis 15. Februar eine entsprechende Bescheinigung vorlegt und im Beitragsjahr mindestens 4 Monate Student (etc.) ist. Bei verspäteter Vorlage der Bescheinigung oder bei weniger als 4 Monaten wird der volle Mitgliedsbeitrag erhoben.
- Besitzer einer FamilienCard können ihren Beitrag über ein Bürgerbüro zurückerhalten. Der laufende Jahresbeitrag muss dazu bezahlt sein. FamilienCard-Inhaber können sich bei Fragen wegen der Rückerstattung des Mitgliedsbeitrags in der Geschäftsstelle melden.
- Für Mitglieder, die im Kalenderjahr für mehr als sechs Monate Arbeitslosengeld II beziehen, wird auf Antrag und gegen Nachweis der Vereinsbeitrag auf den Beitrag für Senioren reduziert.
- Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich am 1. Arbeitstag, der auf die Mitgliederversammlung folgt, fällig.
Mitgliedern, die den Verein nicht ermächtigt haben, den Mitgliedsbeitrag per SEPA-Lastschrift einzuziehen oder deren Mitgliedsbeitrag nicht rechtzeitig eingeht, wird eine Rechnung ausgestellt und eine Verwaltungsgebühr von 10 Euro erhoben.
Bei erfolgloser Abbuchung wegen fehlerhafter Angaben des Mitglieds wird die Verwaltungsgebühr (einschließlich aller Bankgebühren) erhoben. Nach erfolgloser Mahnung wird das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet. Die dabei entstehenden Kosten trägt das säumige Mitglied. - Die Kündigung ist entsprechend der Satzung nur zum Jahresende möglich und muss schriftlich, aber nicht per Einschreiben, bis zum 30.9. eines Jahres der VfL-Geschäftsstelle vorliegen. Kündigungen werden von uns in jedem Fall schriftlich bestätigt.
- Unsere Mitgliederverwaltung soll immer aktuell sein.
Bitte teilen Sie uns deshalb alle Änderungen (Anschrift, Konto, Telefon, Studienzeiten etc.) umgehend mit. - Weitere Informationen können sie unserer Satzung entnehmen.